FAQ

Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen.

Was mache ich, wenn ich mich für eine Schönheits-Operation interessiere?

Am besten, Sie überlegen genau, was Sie stört und was Ihr konkreter Wunsch nach Veränderung wäre. Informieren Sie sich umfassend, gerne auf unserer Seite oder auch weiteren Seiten von Kollegen.
Anschließend sollten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Hier besprechen wir dann Ihre Fragen und wir können uns ein konkretes Bild machen und Ihnen hilfreiche Antworten und Empfehlungen geben. In diesem Termin können wir Sie bereits über Möglichkeiten und Risiken aufklären, so dass Sie mit einem guten Gefühl der Sicherheit entscheiden können, ob und welcher Eingriff der richtige für Sie ist.

Leider nein, laut Verordnung (GOÄ) dürfen Ärzte keine kostenlosen Leistungen erbringen. Das gilt auch für Beratungen.  Die Kosten für die Erstberatung in unserer Klinik betragen ca. EUR 40,-

Unsere Praxis liegt in den Räumen des St. Josefs-Hospitals in Hagen. Hier werden auch unsere stationären Patienten untergebracht. Dadurch ist eine „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ unserer Patienten möglich.

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wir bitten, dass aber maximal eine Begleitperson bei den Beratungsgesprächen dabei ist. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Corona-Pandemie, hiervon abweichende Regeln notwendig sein können.

Die vergebenen Termine sind verbindlich vereinbart und sind einzuhalten.  Sollte doch einmal etwas wichtiges dazwischen kommen, bitten wir Sie uns so schnell wie möglich Bescheid zu geben.

Der Verzicht auf Alkohol und Nikotin in den Wochen vor Eingriff ist ratsam. Ebenso sollten Medikamenten-Einnahmen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden, insbesondere sollten Sie uns über die Einnahme von blutverdünnenden  Medikamenten (auch Aspirin usw.) informieren.

Bei rein ästhetischen Operationen („Schönheitsoperationen“) ist dies nicht der Fall. Gerne beraten wir Sie in unserer Sprechstunde darüber, ob es sinnvoll ist, für Ihren Eingriff einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen.

Auf öffentlichen Seiten wie dieser Internetseite dürfen nach gesetzlicher Vorgabe keine Darstellungen vor/nach dem Eingriff gezeigt werden. In persönlichem Beratungsgespräch erläutern wir gerne, was in Ihrem individuellen Fall möglich ist und wie z.B. ein fertiges Ergebnis aussehen könnte.

Grundsätzlich sollten ästhetische Eingriffe erst nach Erreichen der Volljährigkeit durchgeführt werden. In seltenen Ausnahmen ist aber – bei einer medizinischen Indikation – auch eine Operation vor dem 18. Geburtstag möglich.

Wir empfehlen, die behandelten Körperbereiche mindestens sechs Monate nach der OP vor Sonnenlicht / UV-Strahlung zu schützen, um mögliche unangenehme Pigmentveränderungen zu vermeiden.